Wasser Grenzwerte
Gemäß Trinkwasserverordnung sollen durch Grenzwertbestimmungen Höchstkonzentrationen von Inhaltsstoffen im Trinkwasser die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden schützen. Die von den Ämtern festgelegten Grenzwerte stellen Konzentrationen dar, die aus Langzeitstudien gewonnen wurden, um auch nach lebenslanger Aufnahme dieser Mengen keine nachweislichen Schädigungen dokumentieren zu können. Untersuchungen des Grundwassers haben ergeben, dass dieses mehrere hunderte von Giftstoffen enthält, wobei fast täglich wieder neue hinzukommen, wie z.B. Hormone aus der Landwirtschaftlichen Tierhaltung, Antibiotika- und Arzneirückstände. Die WHO schreibt vor, dass diese Werte mit einem Spielraum von 10% überschritten werden dürfen, da sie extrem niedrig angesetzt worden seien. Bei einigen Inhaltstoffen, wie Chlor (wird für die Entkeimung angewendet) und Natrium (essentiell wichtiges Mineral), müssen Nutzen und Risiken abzuwägen bleiben.
Somit bergen diese Grenzwerte Spielraum für Diskussionen, weil mehrere Einflussfaktoren nicht berücksichtigt werden, wie:
- Wechselwirkung der einzelnen Stoffe untereinander
- viele Schadstoffe werden nicht erfasst
- Schadstoffe reichern sich im Organismus an
- Ausscheidungs- und Entgiftungsmöglichkeit bei dem einzelnen Menschen ist stets unterschiedlich
- Nichtberücksichtigung bioenergetischer Wirkungsweisen der Schadstoffe
- jährlich treten kraft technologischer Entwicklung neue chemische Schadstoffe ins Wasser, deren Toxizität unerforscht ist
Die Grenzwerte werden in Milligramm pro 1Liter Wasser angegeben (mg/L)
- Aluminium 0,2
- Ammonium 0,5
- Antimon 0,005
- Arsen 0,01
- Barium 1
- Blei 0,01
- Bor 1
- Chlorid 250
- Chrom 0,05
- Zyanid 0,05
- Eisen 0,2
- Fluorid 1,5
- Kadmium 0,005
- Kalium 12
- Kalzium 400
- Kjeldahl-Stickstoff 1
- Kupfer 2
- Magnesium 50
- Mangan 0,05
- Natrium 150
- Nickel 0,05
- Nitrat 50
- Nitrit 0,1
- Phenole 0,0005
- Phosphor 6,7
- Quecksilber 0,001
- Selen 0,01
- Silber 0,01
- Sulfat 240
- Zink 5
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe 0,0002
- organische Chlorverbindungen 0,01
- Tetrachlormethan 0,003
- organisch-chemische Stoffe zur Pflanzenbehandlung und Schädlingsbekämpfung 0,0001
- polychlorierte, polybromierte Biphenyle und Terphenyle 0,0005